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Publikationen > Arbeitspapiere > Band 25

Heino Weller

Prüfung nach § 53 GenG unter dem Aspekt der Reformüberlegungen zur Prüfung der Kapitalgesellschaft

 Band 25 der Reihe "Arbeitspapiere” des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg ISSN 0934-0726, 75 und XLIX Seiten, Nürnberg 1998, € 18,00.

Ausgangspunkt dieser Ausführungen ist die Frage, ob die genossenschaftliche Pflichtprüfung gemäß § 53 GenG noch zeitgemäß ist. Um darauf eine Antwort zu finden, werden aus der aktuellen Diskussion zur Pflichtprüfung einer Kapitalgesellschaft einzelne Reformüberlegungen ausgewählt, die dem jeweiligen Status quo in der Prüfung der Genossenschaft gegenübergestellt werden. Dieser Vergleich soll Aussagen darüber ermöglichen, inwieweit die Genossenschaftsprüfung gegenwärtigen Anforderungen an eine sachgemäße Prüfung gerecht wird. Dort, wo die Genossenschaftsprüfung bestimmte Reformansätze bereits antizipiert, werden die damit zusammenhängenden Erfahrungen auf die Prüfung einer Kapitalgesellschaft übertragen.

In einem ersten Schritt werden inhaltliche Reformansätze zur Ausweitung des Prüfungsauftrags aufgegriffen. Die Erfahrungen aus der umfangreichen genossenschaftlichen Prüfung zeigen die Vorteile einer lagebezogenen Beurteilung durch den Prüfer im Rahmen der gesetzlichen Abschlußprüfung einer Kapitalgesellschaft auf. Aus Sicht der Genossenschaftsmitglieder ist eine stärkere Ausrichtung des Prüfungsauftrags aus § 53 GenG auf den Förderauftrag zu empfehlen.

Bei der vom Gesetzgeber für die Prüfung einer Kapitalgesellschaft reformierten Berichterstattung sind Interessenskonflikte für den Prüfer zu befürchten, die in der genossenschaftlichen Praxis seit langem bekannt sind. Der tatsächliche Aussagegehalt von Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk steht in einem umgekehrten Verhältnis zum jeweiligen Publizitätsgrad.

Zahlreiche Reformansätze, die zu einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen Prüfer und Aufsichtsrat beitragen sollen, sind im Recht der Genossenschaften bereits seit Jahren vorgesehen. Mit dem Wissen um die tatsächliche Qualität der Aufsichtsratstätigkeit muß allerdings festgestellt werden, daß eine gesetzlich vorgesehene enge Zusammenarbeit noch kein Garant für eine effiziente interne Überwachung ist.

Die Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlußprüfers ist eine zentrale Forderung in zahlreichen Änderungsvorschlägen. Die Erkenntnisse der genossenschaftlichen Pflichtprüfung widersprechen der Einführung von staatlichen Prüfungsämtern. Ebenso steht einer allgemeinen, strengen Trennung von Prüfung und Beratung die Erfahrung der genossenschaftlichen Betreuungsprüfung entgegen.

Eine erweiterte Haftung der Prüfungsorgane soll als vorbeugende Maßnahme die Qualität der externen Überwachung fördern. Eine begrenzte Dritthaftung für fahrlässiges Handeln der genossenschaftlichen Prüfungsorgane gegenüber den Mitgliedern wird dem anwaltschaftlichen Auftrag der Prüfungsverbände gerecht.

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Diese Veröffentlichung ist zu beziehen beim

Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg
E-Mail: info(at)genossenschaftsinstitut.de

zum Preis von € 18,00 zzgl. Versandkosten.

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Letzte Änderung am 04.03.2009
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