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Publikationen > Veranstaltungen > Band 19

RRef. Heike Förstner-Reichstein/Dipl. Kfm. Heino Weller

Novellierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes

Synopse der diskutierten Vorschläge

 Band 19 der Reihe “Veranstaltungen” des Forschungsinsituts für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg,
ISSN 0176-2052, 32 u. XI Seiten, Nürnberg 2001, € 4,90.

Sensibilisiert durch einen anhaltend rückläufigen Trend in den Bestandszahlen von eingetragenen Genossenschaften in Deutschland finden sich seit etwa zwei Jahren vermehrt Forderungen nach einer Änderung des bestehenden Genossenschaftsgesetzes. Gewöhnlich geht diesen Forderungen das Zugeständnis voraus, die genossenschaftliche Idee sei gerade in Zeiten des für jedermann spürbaren wirtschaftlichen und sozialen Wandels unverändert aktuell. Die Tatsache, dass trotzdem nur verhältnismäßig wenig neue Genossenschaften gegründet werden, wird regelmäßig mit dem Hinweis auf einen zu starren rechtlichen Rahmen begründet, der sich als nachhaltige Barriere im Rechtsformenwettbewerb erweist. Die gleich lautende Begründung findet man für die Beobachtung, dass etablierte, erfolgreich gewachsene Genossenschaften oftmals die genossenschaftliche Rechtsform ablegen, um beispielsweise als Aktiengesellschaft für expansionsbedingte Finanzierungen den Kapitalmarkt nutzen zu können.

Die Reformansätze konzentrieren sich folglich auf Regelungen, die zum einen die Gründung von Genossenschaften erleichtern und zum anderen den unterschiedlichen Bedürfnissen von kleinen wie großen Genossenschaften besser gerecht werden sollen. Dazu soll die für das Genossenschaftsgesetz typische Satzungsstrenge aufgebrochen werden. Aus Kreisen der Praxis, der Genossenschaftsverbände und der Wissenschaft wird einhellig ein Mehr an Satzungsautonomie eingefordert. Ein Teil der Vorschläge führt zu einer weiteren Angleichung des Genossenschaftsgesetzes an das Recht der Kapitalgesellschaften. Andere Vorschläge versuchen, die Besonderheiten des GenG wieder mehr zu betonen.

Nach Aussagen aus dem Bundesjustizministerium wird ein Änderungsbedarf anerkannt. Die Politiker erwarten allerdings Vorlagen aus Praxis und Wissenschaft. Auf Verbandsseite wurde man aktiv und gründete spezielle Arbeitskreise, auch die Wissenschaft publiziert seit längerem zu diesem Thema. Das Bundesjustizministerium stellte zuletzt eine Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, d.h. eine Änderung oder Ergänzung ohne völlige Neugestaltung, für die nächste Legislaturperiode in Aussicht, an eine umfassende Reform denkt man also nicht.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, die an unterschiedlichen Stellen geäußerten Reformgedanken zentral zu sammeln und in einer synoptischen Aufarbeitung systematisch zu gliedern. Die prägnante tabellarische Darstellungsweise wurde einer rein verbalen Ausführung vorgezogen. Vor allem den Praktikern soll dadurch ein schneller Einblick in die aktuelle Diskussion ermöglicht werden. Der ausführliche Quellenapparat ermöglicht bei Bedarf eine tiefergehende Recherche. Um Hintergrund und Motiv eines jeden Vorschlags kurz aufzuzeigen, wurde jeweils eine knappe Wertung angefügt, die den Meinungsaustausch erleichtern soll. Die Autoren haben versucht, aus den Meinungsäußerungen der letzten Jahre eine möglichst umfassende Sammlung an Reformvorschlägen vorzulegen, ohne dass damit zugleich ein Anspruch auf Vollständigkeit erfüllt werden sollte bzw. konnte.

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Diese Veröffentlichung ist zu beziehen beim

Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg
E-Mail: info(at)genossenschaftsinstitut.de

zum Preis von € 4,90 zzgl. Versandkosten.

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Letzte Änderung am 04.03.2009
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