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Publikationen > Veröffentlichungen > Band 49

Carina Heublein

Mitarbeit in der Produktivgenossenschaft
Eine Analyse der arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen

 

Band 49 der Reihe „Veröffentlichungen“ des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg, ISBN 978-3-924677-31-2, 398 und LXVI Seiten, Nürnberg 2007, € 69,90.

 

 

DAS PROBLEM

Etwa 15 % der derzeit in Deutschland existierenden Genossenschaften sind Produktivgenossenschaften. Aufgrund ihres besonderen Gesellschaftszwecks werden deren Mitglieder täglich selbst gegen Entgelt im genossenschaftlichen Unternehmen tätig. Im Mittelpunkt dieser rechtswissenschaftlichen Untersuchung steht daher die praktisch bedeutsame Frage, welchem Rechtsgebiet die Arbeitsleistung ihrer Mitglieder zuzuordnen ist: dem Gesellschaftsrecht, dem Dienstvertragsrecht oder dem Arbeitsrecht?

 

DER FORSCHUNGSANSATZ

Der Dreh- und Angelpunkt der Problemlösung wird in der – typischerweise bestehenden – Doppelrolle der Mitglieder als Gesellschafter und Beschäftigte gesehen. Ein Spannungsverhältnis von Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht ist damit vorgezeichnet. Der Sachverhalt der Mitarbeit in einer Produktivgenossenschaft wird deshalb erstmals sowohl aus arbeits- als auch aus gesellschafts- bzw. genossenschaftsrechtlicher Sicht analysiert.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei nicht auf einer detaillierten Besprechung möglicher Einzelprobleme. Die vorliegende Untersuchung hat vielmehr zum Gegenstand, die vielfältigen praktischen Probleme im Zusammenhang mit der Mitarbeit in einer Produktivgenossenschaft auf eine klare rechtsdogmatische Grundkonzeption zurückzuführen, von der aus die in der Praxis auftretenden Einzelfragen wiederum sachgerecht gelöst werden können.

DIE ERGEBNISSE

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei der Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft mitarbeitender Produktivgenossen in mehrfacher Hinsicht zu differenzieren ist: Erbringen die Mitglieder einer Produktivgenossenschaft tatsächlich „Arbeit“ im arbeitsrechtlichen Sinne? Sofern diese Frage zu bejahen ist: Werden die Mitglieder in einem auf betrieblicher Ebene basisdemokratisch oder nicht vielmehr hierarchisch strukturierten Unternehmen tätig? Während im erstgenannten Fall die Arbeitnehmereigenschaft dieser Mitglieder zu verneinen ist, ist in hierarchisch organisierten Mitarbeitsformen weiter zwischen Mitglieder mit und solchen ohne Vorstandskompetenzen zu unterscheiden: Während erstere ebenfalls nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, erweisen sich die unterhalb der Vorstandsebene tätigen Mitglieder hierarchisch strukturierter Produktivgenossenschaften als Arbeitnehmer. Dies allerdings auch hier nicht mit der absoluten Folge der uneingeschränkten und zwingenden Geltung des Arbeitsrechts: Vielmehr haben es die Mitglieder hier durch die Rückübertragung der Entscheidungskompetenz vom Leitungsorgan auf die Mitgliedergesamtheit und somit durch die Rückkehr zu einer basisdemokratischen Entscheidungsfindung im Einzelfall in der Hand, insoweit eine partielle Aufhebung des ansonsten grundsätzlich zwingenden arbeitsrechtlichen Geltungsanspruchs herbeizuführen.

 

 

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Diese Veröffentlichung ist zu beziehen beim

Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg
Findelgasse 7/9
90402 Nürnberg

Tel. 0911 / 20 55 59-0
Fax: 0911 / 20 55 59-20

E-Mail: info(at)genossenschaftsinstitut.de

zum Preis von € 69,90 zzgl. Versandkosten.

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Letzte Änderung am 24.08.2008
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