Michael Schlickmann
Unternehmensmitbestimmung in der eingetragenen Genossenschaft
Inhalt und Umfang der Bindung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
mitbestimmter Genossenschaften an das Unternehmensinteresse
Band 50 der Reihe „Veröffentlichungen“ des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg, ISBN 978-3-924677-32-9, 522 und LXXXIV Seiten, Nürnberg 2007, € 79,90.
DAS PROBLEM
Die grundlegende Frage, ob und innerhalb welcher Grenzen das gesetzliche Organisationsrecht des Genossenschaftsgesetzes mit dem gesetzlichen Unternehmensmitbestimmungsregime vereinbar ist und welche Auswirkungen sich für die Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitbestimmter Genossenschaften daraus ergeben, wird in der vorliegenden rechtswissenschaftlichen Untersuchung umfassend behandelt. Unter Berücksichtigung der Eigenart genossenschaftlicher Unternehmen als Hilfswirtschaften für ihre Mitglieder, rechtlich fundiert durch die explizite Festschreibung des Gebots der Mitgliederförderung im Förderauftrag des § 1 Abs. 1 GenG erscheint es fraglich, ob die Interessenbindung der Unternehmensverwaltung in Genossenschaften hinreichend Spielraum für die Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen belässt. Die gesetzliche Unternehmensmitbestimmung ist an dem Organisationsstatut von prototypischen Kapitalgesellschaften orientiert, deren erwerbswirtschaftliche Zielstellung offen formuliert ist und die keine dem gesetzlichen Förderauftrag vergleichbare wirtschaftliche Unterstützungsfunktion für die Verbandsmitglieder zum Gegenstand hat.
DER FORSCHUNGSANSATZ
Im ersten Teil widmet sich die Arbeit dem Regelungskonzept der gesetzlichen Unternehmensmitbestimmung und dessen vielschichtigen mitbestimmungspolitischen Vorgaben. Dabei wird festgestellt, dass diese Regelungsvorgaben auf die in den Anwendungsbereich der Mitbestimmungsgesetze (Mit-bestG, DrittelbG) fallenden Großgenossenschaften grundsätzlich übertragbar sind. Der gesetzliche Förderauftrag schafft allerdings eine verbindliche Basis zugunsten des Vorrangs der Mitgliederinteressen, von der sich der Repräsentationsauftrag der Arbeitnehmervertreter im Sinne der gesetzlichen Unternehmensmitbestimmung insoweit isoliert abhebt.
Im zweiten Teil wird das genossenschaftliche Unternehmensinteresse als normative Leitlinie für das Überwachungshandeln, insbesondere das Entscheidungsverhalten der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer analysiert. Träger des Unternehmensinteresses ist die nach dem GenG organisierte Gesellschaft. Für die Bildung des genossenschaftlichen Unternehmensinteresses als Richtgröße für die Auflösung von Ziel- und Interessenkonflikten in der Genossenschaft gibt der gesetzliche Förderauftrag das Formalziel vor. Der dem GenG zugrunde liegende rechtliche Genossenschaftsbegriff beruht auf einer offenen Konzeption für die Mitgliederförderung, die neben der unmittelbaren auch die mittelbare Mitgliederförderung erlaubt und damit die Förderwirtschaft der Erwerbswirtschaft annähert. Rechtsmethodisch handelt es sich bei dem genossenschaftlichen Unternehmensinteresse um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Vorrang der Förderinteressen der Mitglieder abstrakt voraussetzt, im Einzelfall aber konkretisierungsbedürftig ist, so dass außerjuristische Bewertungen am Maßstab ökonomischer Zweckmäßigkeit einschließlich der Belegschaftsinteressen Berücksichtigung finden können.
DIE ERGEBNISSE
Die Untersuchung stellt dar, dass sich aus dem genossenschaftlichen Unternehmensinteresse formal- und sachzielkonforme Handlungsvorgaben für den allgemeinen Pflichtenkreis der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der Arbeitnehmervertreter ableiten lassen. Das genossenschaftliche Unternehmensinteresse bildet damit einen Sorgfaltsmaßstab. Als Entscheidungsnorm gibt das genossenschaftliche Unternehmensinteresse einen Orientierungsrahmen vor, der die Ermessensbetätigung im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen des Aufsichtsrats maßgeblich beeinflusst. Als Sorgfaltsmaßstab und Entscheidungsnorm bildet das genossenschaftliche Unternehmensinteresse darüber hinaus eine Bewertungsgröße zur Bestimmung der Grenzen der Verschwiegenheits- und Treuepflicht der Aufsichtsratsmitglieder.
Mit dem in der Untersuchung vertretenen Ansatz wird auf Basis des genossenschaftlichen Unternehmensinteresses als Sorgfaltsmaßstab und Entscheidungsnorm ein regulativer Rahmen aufgezeigt, der die Anforderungen des organschaftlichen Amtes als Aufsichtsrat und den Repräsentationsauftrag als Belegschaftsvertreter in Übereinstimmung bringt.
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